Heiling Gerüstbau

Alles erreichen


Mehr Information

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heiling Gerüstbau GmbH

Allen unseren Geschäften mit Kunden liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen – ebenso wie Nebenabreden – der Schriftform, von der ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden kann. Angebote sind in Bezug auf die Liefermenge unverbindlich. Falls kein Pauschalbetrag vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch und zwar nach den Naturmaßen unter Berücksichtigung der ÖNORM, insbesondere sind Zusatzaufträge gesondert zu vergüten. Zusatzaufträge gelten als erteilt, wenn der Kunde die Leistung ohne Beanstandung entgegen nimmt. Der Auftrag wird von uns nur dann als rechtskräftig angesehen, wenn Ihre Bonität, festgestellt durch eine Kreditversicherungsgesellschaft, die Auftragssumme bzw. den jeweiligen Saldo gewährleistet. Sollte Ihre Bonität nicht gewährleistet oder unter die aus-ständige Summe gestellt werden, wird ab diesem Tag die Arbeit eingestellt oder nur mehr gegen Vorauskasse weitergearbeitet. Eventuelle Haftrücklässe werden von uns nicht anerkannt (siehe ÖNORM B 2210 : 1995-03 Abschnitt 5.44.3.6).Bei Mündlicher Auftragserteilung,gilt dieses Angebot als Grundlage.Auftragsbedingungen des AG die uns zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht bekannt waren, werden nachträglich im Auftragsfall nicht anerkannt..Im Auftragsfall ist unser Angebot mit besonderen Angebotsgrundlagen vor den allgemeinen Bedingungen des Auftraggebers zu reihen. Ebenso bedürfen sämtliche Vorbedingungen bzw. allgemeine Bestimmungen von Baufirmen oder vom Auftraggeber unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Wenn wir von Ihnen binnen 2 Tagen keine Bestätigung oder gegenteilige Meinung erhalten, gehen wir davon aus, dass die in der Auftragsbestätigung wiedergegebenen Angaben richtig und auftragsgemäß sind und werden nach Ablauf dieser Frist aufgrund dieser Angaben unsere Auftragsdurchführung vornehmen. 

1. Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, das von der Gerüstbau Heiling GmbH gelieferte Gerüst, beschädigungsfrei und gereinigt, entsprechend dem Zustand bei Übernahme zurück zustellen. Die Gerüstung darf ohne unsere schriftliche Genehmigung, vom Auftraggeber oder anderen Personen, nicht abgebaut, umgestellt oder Teile entfernt werden. Daraus entstehende Kosten oder Folgen trägt der Auftraggeber. Uns nicht in Kenntniss gebrachte Baubeschreibungen,Vertragsbedingungen oder Vorbemerke des Auftraggebers können im Nachhinein nicht berücksichtigt werden, da sie nicht grundlage der Preisbildung waren.

2. Bei Ausführung der Gerüstung mit Gerüstschutznetz, ist eine Nachbefestigung des Netzes, nach Sturm- oder Windböen, im Preis nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind Kontrollen der Gerüstung nach längerer Steh-zeit, Wind- oder Schneedruck.
Die mögliche Lasteintragung ist vom tatsächlich angetroffenen Verankerungsgrund abhängig.Wir weisen darauf hin,daß wir keinerlei wie auch immer geartetes Risiko für den Verankerungsgrund(Wandbauteil) übernehmen.Wir sind in der Kalkulation von der Verankerung des Gerüstes mit einfachen Branchenüblichen Methoden z.B.Ringösenanker ausgegangen.Wenn der Verankerungsgrund für die Verankerung mit einfachen Branchenüblichen Methoden nicht geeignet ist, kann es zu Mehrkosten bzw. zu Terminänderungen kommen.

3. Die Benutzung von öffentlichem Gut, sowie Nachbargrundstücken, ist bauseits zu erwirken.

4. Baustellenabsicherung und Abstellmöglichkeit für Transportfahrzeuge sind bauseits herzustellen.

5. Bei Neubauten ist eine ebenflächige Planie bis 1,50 m um das einzurüstende Gebäude für die Gerüstaufstellung bauseits herzustellen.

6. Bei Aufstellung auf Dachflächen, Glasflächen, Vordächern, bauseitigen Unterkonstruktionen übernehmen wir für etwaige Schäden keine Haftung.

7. Nach Gerüsterstellung übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die montierten Gerüste. Etwaige Schäden oder Fehlteile werden nach geltenden Preislisten in Rechnung gestellt.

8. Um die Standsicherheit und die Sicherheit am Gerüst selbst zu gewährleisten, ersuchen wir, bei etwaigen Beschädigungen sofort unser Büro zu verständigen.

9. Sollten Ankerlöcher von uns verschlossen werden, ist die Fassadenfarbe zum Übermalen bzw. der Fassadenputz zum Verschließen der Ankerlöcher, unmittelbar an der Verwendungsstelle frei zugänglich zu deponieren. Für witterungsbedingte Schäden (Frost, Regen) sowie für Farbunterschiede und eventuelle entstehende Unebenheiten am Fassadenputz beim Verschließen der Ankerlöcher, kann von uns keine Haftung übernommen werden.

10. Falls wir im Zuge unserer Arbeiten Schäden verursachen (ausgenommen Schäden gemäß Punkt 6 der Vertragsbedingungen) bitten wir Sie um genaue und unverzügliche Information binnen 3 Tagen um uns eine Besichtigung und Mängelbehebung zu ermöglichen. Nachträglich gestellte Forderungen können von uns nicht anerkannt werden.

11. Aufstell-, Umbau- oder Abbautermine müssen mindestens 5 Werktage vorher bekannt gegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, übernehmen wir keine Verantwortung die an etwaigen Terminverzögerungen, Kosten oder Schäden entsteht.

12. Werden Gerüste in Teilabschnitten auf- oder abgebaut bzw. mehr m² als vereinbart oder nicht die gesamte Gerüstmenge für die angebotenen Ausmaße benötigt, behalten wir uns vor, eventuell entstehende Mehrkosten durch zusätzliche Fahrten und Arbeitsstunden an den Auftraggeber weiterzuverrechnen. Dies gilt auch bei Großbaustellen, bei denen die umzustellende Gerüstfläche unter 400 m² liegt.

13. Bei Gerüstmengen ab 3000 m² bitten wir Sie, den Aufstelltermin 4 Wochen vorher bekannt zu geben.

14. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach ÖNORM B 2252. Gerüstschutznetze werden nach tatsächlicher Fläche abgerechnet.

15. Rechnungs- und Aufmasskorrekturen müssen spätestens 14 Tage nach Übermittlung eingebracht werden, da ansonsten die Rechnung bzw. das Aufmass als angenommen gilt. 

16. Zahlungsbedingungen: Falls nicht anders vereinbart 70 % nach Beendigung der Montage, 30 % nach Beendigung der Demontage ,innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles. Mietrechnungen werden monatlich erstellt und sind ebenfalls im vereinbarten Zahlungsziel fällig.

16.1. Die Stehzeit beginnt spätestens am Tag der Fertigstellung einzelner Gerüstteilflächen und endet mit dem schriftlichen Abrüstauftrag des Auftraggebers. Die Stehzeit wird nach m² pro Woche verrechnet, jede angefangene Woche wird als Ganze verrechnet.

16.2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen zu den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite, mindestens aber in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der österr. Nationalbank berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

16.3. Wird bei Teilrechnungen ein Deckungsrücklass einbehalten, so wird dieser sofort nach der Endabrechnung ohne Skontoabzug fällig.

16.4. Da unsere Dienstleistung nach ordnungsgemäßem Abbau der Gerüstung erbracht ist, können Haftrücklässe nicht akzeptiert werden. Prozentuelle Beteiligungen an Allgemeinkosten der Baustelle wie Versicherungen, allgemeine Bauschäden, Bautafel, Schuttentsorgung, Endreinigung und andere mehr sind in unseren Preisen nicht enthalten.


ALLES ERREICHEN ! HEILING GERÜSTBAU-LÖSUNGEN

Cookie Einstellungen